Wie wird die Wärmepumpe bei den Hamburger Energienetzen angemeldet?
Die Anmeldung läuft vor dem Einbau über das Hausanschluss-Portal, gestellt von einem Elektrofachbetrieb aus dem Installateurverzeichnis der Hamburger Energienetze. Die Reihenfolge ist fest.
- Der Hausanschluss wird vorab geprüft.
- Der Elektrofachbetrieb stellt den Antrag im Hausanschluss-Portal.
- Nach der technischen Zustimmung folgt der Einbau.
- Kommt ein zusätzlicher Zähler dazu, wird seine Inbetriebsetzung beantragt.
- Die Inbetriebnahme wird vorab mitgeteilt.
Das gilt auch beim Tausch eines Altgeräts, denn nach dem Praxisratgeber des Bundesverbands Wärmepumpe fällt ein Austausch 1:1 unter die neue Regel. Aus Kapazitätsgründen darf der Netzanschluss laut derselben Quelle nicht verweigert werden. Für die Prüfung planen wir Zeit ein und legen die Anmeldung deshalb früh in den Ablauf. Die weiteren Schritte für Bauordnung und Bezirksamt stehen bei der Genehmigung.
Beispiel. Reihenendhaus in Hamburg, 5.300 kWh Strom für die Wärmepumpe im Jahr, der Zählerschrank hat keinen freien Platz. Mit Modul 1 sinkt das Netzentgelt um 166,58 € brutto im Jahr, ohne Umbau. Mit Modul 2 sind es rund 367 €, also rund 200 € mehr. Müsste für den Vorsprung der Schrank umgebaut werden, zum Median von 2.966 €, bleibt der Hauseigentümer in diesem Beispiel bei Modul 1. Wenn der Elektriker den Schrank wegen des Alters ohnehin erneuern muss, spricht wieder viel für Modul 2.