Reicht eine Hybridheizung für die 15 Prozent?
Ja, wenn die Wärmepumpe genug Wärme liefert und dabei effizient läuft. Die BUKEA nennt zwei Kombinationen: eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 bei 80 % Deckung oder von 3,5 bei 50 % Deckung. Mit der Jahresarbeitszahl ist die Wärme je Kilowattstunde Strom im Jahresmittel gemeint.
Beispiel. Annahme: ein Reihenhaus mit 18.000 kWh Wärmebedarf im Jahr. Die Zahlen sind gerechnet und keine Aussage über ein bestimmtes Gerät.
| Weg |
Anteil der Wärmepumpe |
Wärme aus der Wärmepumpe |
Wärme aus dem Kessel |
Mindest-Jahresarbeitszahl |
| Hamburger Pflicht, erste Kombination |
80 % |
14.400 kWh |
3.600 kWh |
3,0 |
| Hamburger Pflicht, zweite Kombination |
50 % |
9.000 kWh |
9.000 kWh |
3,5 |
Bei einem unsanierten Haus mit hohem Vorlauf kann das eng werden. Im Feldtest des Fraunhofer ISE (Auswertung 2024) lagen Außenluft-Geräte im Mittel bei 3,4, mit einer Spanne von 2,6 bis 4,9, wobei der Winter mild war und unsanierte Häuser keine eigene Gruppe bildeten. Eine 3,5 erreichen also nicht alle Anlagen, und mit einer 3,0 muss die Wärmepumpe den größten Teil der Wärme liefern.
Der Bund prüft die Hybridanlage anders. Für die Biotreppe gilt sie als erfüllt, wenn die Wärmepumpe im Teillastpunkt A mindestens 30 % der Leistung des Spitzenlasterzeugers erreicht, bei bivalent-alternativem Betrieb 40 % (§ 43 Abs. 5 GModG). Wir rechnen deshalb beide Prüfungen getrennt. Wann sich der zweite Erzeuger überhaupt lohnt, steht bei der Hybridheizung.