Zum Inhalt springen
Heizlast raumweisegerechnet für Ihr HausKfW oder IFBwir rechnen beide Wege durchSchallnachweisAufstellort und NachbarfensterAlle sieben Bezirkedazu das nahe Umland
Wärmepumpe in Hamburg — zur Startseite Wärmepumpe in Hamburg Planung, Einbau, Wartung KfW 458 und IFB Zuschuss für Ihre Wärmepumpe
Unbeschrifteter Aktenordner und zwei leere Formulare mit Kugelschreiber auf einem Schreibtisch am Fenster
Planung, Einbau, Wartung

Förderung für die Wärmepumpe in Hamburg: KfW-Sätze und Boni

Für die Wärmepumpe in Hamburg gibt es die KfW-Förderung 458 und 20 % von der IFB. Die KfW zahlt 30 bis 80 % von höchstens 28.000 €, rechnerisch bis 22.400 €.

oder per E-Mail: kontakt@waermepumpe-in-hamburg.de

KfW-Zuschuss für Ihr Haus rechnen

Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 17.08.2026. Gerechnet wird für ein Haus mit einer Wohneinheit. Entscheiden wird am Ende die KfW. Der Zuschuss der IFB Hamburg kommt in diesem Rechner nicht vor.

Die Tabelle mit allen Werten steht weiter unten auf dieser Seite.

Die KfW fördert eine neue Wärmepumpe im Bestand mit 30 bis 80 % von höchstens 28.000 € Kosten, rechnerisch also mit 8.400 bis 22.400 €. Das gilt für Anträge bis zum 31.01.2027 und ein Haus mit einer Wohneinheit, eine Euro-Summe nennt die KfW selbst nicht. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), wirksam seit 21.07.2026.

In Hamburg kommt der IFB-Zuschuss von 20 % hinzu, allerdings nicht für jeden und nicht neben den Boni der KfW. Wir rechnen hier Beispiele und nennen Regeln, ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet die Förderstelle. Sätze aus der Zeit vor dem 21.07.2026 gelten nicht mehr.

Wie setzt sich der KfW-Zuschuss zusammen?

Der Zuschuss besteht aus der Grundförderung und bis zu zwei Boni, die addiert werden, bis ein Deckel greift. Maßstab sind die förderfähigen Bruttokosten.

Baustein Satz Wer ihn bekommt
Grundförderung 30 % jeder Antragsteller, auch Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozentpunkte bei Antrag bis 31.01.2027 nur Selbstnutzer mit bestimmter Altheizung
Einkommensbonus 40, 30 oder 10 Prozentpunkte nur Selbstnutzer bis 50.000 € Haushaltseinkommen, mit Kind bis 60.000 €
Deckel 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind 40.000 €) 80 % gilt für die Summe
Höchstgrenze der Kosten 28.000 € für die erste Wohneinheit gilt für alle

Der Bonus für das Einkommen richtet sich nach dem zu versteuernden Einkommen des Haushalts, ein Kind unter 18 verschiebt jede Grenze um 10.000 €.

Einkommen ohne Kind Einkommen mit Kind unter 18 Einkommensbonus
bis 30.000 € bis 40.000 € 40 Prozentpunkte
30.001 bis 40.000 € bis 50.000 € 30 Prozentpunkte
40.001 bis 50.000 € bis 60.000 € 10 Prozentpunkte
Klinker-Einfamilienhaus mit schwarzen Solarmodulen auf dem Dach, unten am Haus das Außengerät, Blick aus dem Garten

Wie viel Euro bekommt welcher Haushalt?

Bei Kosten ab 28.000 € liegt der Zuschuss zwischen 8.400 € und 22.400 €. Unter 28.000 € gilt derselbe Satz auf die tatsächlichen Kosten, die Eurobeträge fallen dann entsprechend kleiner aus.

Beispiel. Alle Zeilen rechnen mit einem Haus mit einer Wohneinheit, Kosten ab 28.000 € und Antrag bis 31.01.2027.

Lage Rechnung Satz Zuschuss
Vermietet Grundförderung 30 % 8.400 €
Selbst bewohnt, Gasheizung 15 Jahre, Einkommen über 50.000 € Grundförderung 30 % 8.400 €
Selbst bewohnt, Gasheizung 15 Jahre, Einkommen 40.001 bis 50.000 € 30 + 10 40 % 11.200 €
Selbst bewohnt, Ölheizung, Einkommen über 50.000 € 30 + 16 46 % 12.880 €
Selbst bewohnt, Ölheizung, Einkommen 30.001 bis 40.000 € 30 + 16 + 30, gedeckelt 70 % 19.600 €
Selbst bewohnt, Ölheizung, Einkommen bis 30.000 € 30 + 16 + 40, gedeckelt 80 % 22.400 €

Wer in den ersten beiden Zeilen steht, kann in Hamburg in der Regel zusätzlich den IFB-Zuschuss beantragen und kommt damit über die 12.880 € der Zeile mit 46 %. Die Rechnung dazu steht unter IFB oder KfW.

Welche Altheizung bringt den Klimabonus?

Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es für eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung ohne Altersgrenze und für eine Gas- oder Biomasseheizung, die mindestens 20 Jahre vor dem Antrag in Betrieb ging. Beantragen können ihn nur Selbstnutzer. Gerechnet wird vom Tag der Inbetriebnahme bis zum Tag des Antrags, legen Sie das Inbetriebnahmeprotokoll also bereit, falls Sie es noch haben.

„Funktionstüchtig“ steht ausdrücklich in der Richtlinie, eine bereits ausgefallene Heizung erfüllt die Bedingung nach dem Wortlaut nicht. Ist der Kessel schon defekt, sollte das vor dem Antrag geklärt sein. Außerdem muss die Altheizung fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden, und danach darf das Haus nicht mehr über eine fossile oder gasbetriebene Heizung versorgt werden. Wer den Gaskessel als Reserve behalten will, plant damit ohne diesen Bonus, das betrifft auch die Hybridheizung.

Wie wird das Einkommen gerechnet?

Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Bei einem Antrag 2026 sind das die Jahre 2023 und 2024, belegt wird das mit den Steuerbescheiden.

Das zu versteuernde Einkommen liegt oft deutlich unter dem Brutto, und mancher Haushalt fällt deshalb in eine Stufe, mit der er nicht gerechnet hat. Sehen Sie deshalb vor dem Antrag in den Bescheid. Die Nachweise reichen Sie laut KfW für Anträge nach der Fassung 07/2026 voraussichtlich ab Januar 2027 ein.

Was ändert sich 2027 und 2028?

Bonus und Höchstgrenze sinken halbjährlich, und es zählt das Datum, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Die Grundförderung von 30 % bleibt in dieser Tabelle gleich, für sie gilt der Absatz darunter.

KfW-Förderung in Stufen: 30 % Grundförderung, Klimabonus sinkt je Antragsdatum von 16 auf 4 Punkte, Deckel 70 und 80 %

Antrag Klimabonus Höchstgrenze erste Wohneinheit
bis 31.01.2027 16 Prozentpunkte 28.000 €
01.02. bis 31.07.2027 12 Prozentpunkte 27.250 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 Prozentpunkte 26.500 €
01.02. bis 31.07.2028 4 Prozentpunkte 25.750 €
danach kein Bonus in der Richtlinie weiter gestaffelt

Für einen Antrag vom 01.02. bis 31.07.2027 ergeben sich rechnerisch 11.445 € bei 42 % und 21.800 € bei 80 %. Für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie darüber hinaus 15 % Grundförderung, dazu 15 Prozentpunkte bei einem Gerät mit Ursprung in der Union. Ein Gebäude, das schon von einer Wärmepumpe oder einer anderen erneuerbaren Heizung versorgt wird, die seit dem 01.01.2008 läuft, bekommt dann keinen Zuschuss mehr. Der Starttag steht nicht fest, deshalb rechnen wir und der Rechner weiter mit 30 %.

Vom 01.01.2028 an fördert die Richtlinie nur noch Geräte mit natürlichen Kältemitteln. Für die Planung heißt das, Gerät und Kältemittel schon im Angebot zu nennen.

Welche technischen Bedingungen stellt die Förderung?

Gefördert wird nur ein Gerät von der BAFA-Liste mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, also 3 Kilowattstunden Wärme je Kilowattstunde Strom im Jahresmittel. Geräte, die Raumluft als Wärmequelle nutzen, fördert die KfW nicht. Wir weisen die übrigen Punkte mit der Bestätigung nach und bauen sie von Anfang an ein.

Bedingung Wert
Heizlast raumweise nach DIN EN 12831
Hydraulischer Abgleich Verfahren B
Erneuerbarer Anteil 65 %, nur als Förderbedingung
Schall Außengerät bis 6 kW 55 dB
Schall Außengerät über 6 bis 12 kW 60 dB
Schall Außengerät über 12 bis 30 kW 68 dB
Schall Außengerät über 30 bis 70 kW 78 dB

Die Schallwerte liegen 10 dB unter den Grenzen der Verordnung 813/2013 und betreffen das Gerät selbst. Was am Fenster des Nachbarn ankommt, ist eine andere Rechnung, die unter Lautstärke am Nachbarfenster steht. Die 65 % sind keine gesetzliche Pflicht mehr, das Gebäudemodernisierungsgesetz hat sie zum 29.07.2026 gestrichen.

Was bekommen Vermieter und Häuser mit mehreren Wohnungen?

Vermietete Wohneinheiten bekommen von der KfW die Grundförderung und keine Boni. Die Höchstgrenze wächst mit der Zahl der Wohnungen, für die zweite bis sechste Wohneinheit um je 15.000 €, ab der siebten um je 8.000 €.

Die KfW rechnet das selbst an einem Haus mit zwei Wohneinheiten und 41.000 € Kosten vor. Die Grenze liegt bei 43.000 €, die Grundförderung beträgt 12.300 €, und der Klimabonus von 16 % auf den selbst genutzten Anteil von 20.500 € ergibt 3.280 €, zusammen also 15.580 €. Einzelheiten stehen auf der Seite Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Was gibt Hamburg zusätzlich?

Die IFB Hamburg zahlt 20 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 9.000 € je Einfamilienhaus oder Wohneinheit und mindestens 1.000 €. Wer den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW hat, bekommt ihn nicht. In der Regel nehmen deshalb Vermieter beide Zuschüsse, außerdem Selbstnutzer mit einer Gas- oder Biomasseheizung unter 20 Jahren und mehr als 50.000 € Einkommen.

Im Umland, etwa in Norderstedt, gibt es diesen Zuschuss nicht. Die Hamburger Förderrichtlinie ist bis zum 30.06.2027 befristet, und einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Gibt es andere Wege als den Zuschuss?

Ja, den Kredit und den Steuerbonus. Die KfW-Kredite 358 und 359 ergänzen den Zuschuss mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit, der 358 setzt höchstens 90.000 € Haushaltseinkommen voraus. Die Zinsen nennen wir nicht, weil sie sich laufend ändern.

Der Steuerbonus nach § 35c EStG beträgt 20 % über 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %), höchstens 40.000 €, und steht nicht neben der KfW-Förderung. Das Gebäude muss älter als 10 Jahre sein, abgeschlossen sein muss die Maßnahme vor 2030. Ob er sich im Einzelfall mehr lohnt, ist eine Frage an den Steuerberater, denn der Zuschuss kommt auf einmal und der Bonus verteilt sich über die Steuerjahre. Eigenheimbesitzer in Hamburg können außerdem statt des Zuschusses das IFB-Energiedarlehen Einzelmaßnahmen nutzen.

Wer stellt den Antrag, und was machen wir dabei?

Den Antrag stellt der Eigentümer selbst, wir liefern die Bestätigung zum Antrag und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung. Vor dem Antrag darf kein Vertrag ohne Bedingung unterschrieben sein und nichts begonnen werden. Die sechs Schritte stehen unter KfW 458 Antrag, was die Anlage überhaupt kostet, unter Kosten.

Für die erste Rechnung reichen uns das Datum der Inbetriebnahme Ihrer Heizung, Ihre Einkommensstufe und ein Angebot, falls schon eines vorliegt. Der erste Termin kostet nichts. Schreiben Sie uns über das Formular oder an kontakt@waermepumpe-in-hamburg.de, wir melden uns innerhalb eines Werktags.

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?

30 bis 80 % der förderfähigen Kosten, höchstens von 28.000 € für die erste Wohneinheit. Rechnerisch sind das 8.400 bis 22.400 €, eine Euro-Summe nennt die KfW selbst nicht (Richtlinie vom 17.08.2026, Antrag bis 31.01.2027).

Wie hoch ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

16 Prozentpunkte bei Antrag bis 31.01.2027, danach 12, 8 und 4 Prozentpunkte in Halbjahresschritten, nach dem 31.07.2028 keiner mehr. Ihn bekommen nur Selbstnutzer, die eine bestimmte funktionstüchtige Altheizung ersetzen.

Wie hoch ist der Einkommensbonus der KfW?

40, 30 oder 10 Prozentpunkte je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen, bis 30.000 €, bis 40.000 € und bis 50.000 €. Mit Kind unter 18 liegen die Grenzen 10.000 € höher.

Zählt beim Einkommensbonus das Bruttoeinkommen?

Nein. Es zählt das zu versteuernde Einkommen des Haushalts, gemittelt aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Bei einem Antrag 2026 sind das die Jahre 2023 und 2024, der Nachweis läuft über den Steuerbescheid.

Gibt es den Klimabonus für eine 15 Jahre alte Gasheizung?

Nein. Eine Gas- oder Biomasseheizung muss mindestens 20 Jahre vor dem Antrag in Betrieb gegangen sein. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen zählen ohne Altersgrenze, wenn sie noch funktionieren.

Bekommen Vermieter die Boni der KfW?

Nein. Vermieter bekommen für eine vermietete Wohneinheit die 30 % Grundförderung, in Hamburg können sie zusätzlich den IFB-Zuschuss beantragen.

Wie viel Zuschuss gibt die KfW höchstens?

22.400 € sind rechnerisch das Maximum, also 80 % von 28.000 € bei einem Antrag bis 31.01.2027. Für Anträge vom 01.02. bis 31.07.2027 sind es rechnerisch 21.800 €.

Sinkt die Förderung für Wärmepumpen 2027?

Ja. Ab dem 01.02.2027 sinken Klimabonus und Höchstgrenze auf 12 Prozentpunkte und 27.250 €. Für das erste Quartal 2027 nennt die Richtlinie außerdem 15 % Grundförderung und 15 Prozentpunkte zusätzlich bei Gerät mit Ursprung in der Union, der Starttag steht nicht fest.

Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus kombinieren?

Nein. Der Steuerbonus nach § 35c EStG von 20 % über 3 Jahre steht nicht neben der KfW-Förderung. Man entscheidet sich für einen der beiden Wege.

Muss die Wärmepumpe für die Förderung auf der BAFA-Liste stehen?

Ja. Die KfW fördert nur Geräte von der BAFA-Liste, obwohl sie den Zuschuss selbst auszahlt. Dazu kommen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und die Schallgrenze für das Außengerät.

Hände mit Grundrissplan, Zollstock und Bleistift auf einem Esstisch aus Eiche, daneben eine Tasse Kaffee
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihre Wärmepumpe in Hamburg

Schreiben Sie uns kurz, um welches Haus es geht und womit Sie heute heizen. Wir sagen, welche Anlage passt und welcher Förderweg sich rechnet — Rückmeldung innerhalb eines Werktags.

Lieber schreiben?

kontakt@waermepumpe-in-hamburg.de

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage verwenden. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.