Die KfW fördert eine neue Wärmepumpe im Bestand mit 30 bis 80 % von höchstens 28.000 € Kosten, rechnerisch also mit 8.400 bis 22.400 €. Das gilt für Anträge bis zum 31.01.2027 und ein Haus mit einer Wohneinheit, eine Euro-Summe nennt die KfW selbst nicht. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), wirksam seit 21.07.2026.
In Hamburg kommt der IFB-Zuschuss von 20 % hinzu, allerdings nicht für jeden und nicht neben den Boni der KfW. Wir rechnen hier Beispiele und nennen Regeln, ob und wie viel Sie bekommen, entscheidet die Förderstelle. Sätze aus der Zeit vor dem 21.07.2026 gelten nicht mehr.

