Eine Luft-Wärmepumpe an der Hauswand braucht in Hamburg in der Regel keine Baugenehmigung, wenn sie mit Fundament und Einhausung höchstens 2 m hoch und je Grundstücksgrenze höchstens 3 m lang ist. Zur Wand darf sie nur den technisch nötigen Abstand haben. Die Regel steht in § 6 Abs. 8 Satz 1 Nr. 4, § 61 und Anlage I Nr. 3 f der Hamburgischen Bauordnung in der Fassung, die seit dem 01.01.2026 gilt.
Eine Genehmigung brauchen Sie dagegen im Denkmal und in Gebieten mit Erhaltungsverordnung, für eine Erdsonde eine wasserrechtliche Erlaubnis. Wir sind Heizungsbauer und keine Juristen. Wir nennen Ihnen die Regel mit Paragraf und sagen dazu, wo sie uns nicht eindeutig erscheint. Im Zweifel fragen wir beim Bezirksamt nach, bevor das Gerät bestellt ist.

