Am einfachsten direkt an der Hauswand, denn dort sind bis 2 m Höhe und bis 3 m Gesamtlänge je Grundstücksgrenze verfahrensfrei. Im Einfamilienhaus kommt oft der Wunsch, das Gerät weiter hinten in den Garten zu stellen, weg von Terrasse und Schlafzimmer. Diese Aufstellung fällt nach unserer fachlichen Lesart nicht mehr unter die Regel für die Hauswand, dann gelten die Abstandsflächen normal, und wir fragen vorab beim Bezirksamt an.
Welche Abstände verlangt das Gerät?
Das Gerät selbst steht auf 0,5 bis 1,2 m². Ein Beispielgerät mit den Maßen 1.100 × 765 × 450 mm wiegt 114 kg und verlangt laut Anleitung links 100 mm, rechts 500 mm, hinten 200 mm, vorn 600 mm und oben 1.000 mm Abstand. Der Luftaustritt gehört mindestens 3 m weg von Gehwegen, gepflasterten Flächen und Fallrohren, weil sich dort im Winter sonst Eis bildet.
Wie tief muss das Fundament sein?
Das Herstellerdokument nennt für das Fundament 600 mm ohne und 1.000 mm mit Bodenfrost. Dazu fällt im Winter am Gerät Kondensat an, das frostfrei ablaufen muss. Wo das bei Ihnen hinkommt, sehen wir beim ersten Termin, die allgemeinen Maße stehen unter Aufstellort und Maße.
Wie weit muss es vom Nachbarfenster weg sein?
Das hängt von Schallleistung und Gebiet ab, und wir rechnen es auch auf einem großen Grundstück nach. Im reinen Wohngebiet gelten nachts 35 dB(A) am Nachbarfenster. Für ein Gerät mit 50 dB Schallleistung nennt der LAI-Leitfaden dort 3,9 m Abstand, für eines mit 55 dB schon 7,6 m. Vor einer Wand oder in einer Ecke kommen 3 oder 6 dB hinzu. Steht das Gerät dagegen hinter dem Haus ohne Sichtverbindung zum Nachbarfenster, dürfen 15 dB abgezogen werden.