Wie rechnet man die Hälfte Begrünung?
Die Bezugsgröße ist die ganze Vorgartenfläche. Alles, was befestigt ist, geht von der Grünfläche ab, und das Gerät selbst ist dabei der kleinste Posten. Eng wird es meist durch den Stellplatz.
Beispiel. Annahmen: Der Vorgarten ist 6 m breit und 5 m tief, also 30 m² groß, und mindestens 15 m² müssen grün sein. Der Zuweg zur Haustür misst 1,2 × 5 m, der Tonnenplatz 3 m², das Gerät nimmt mit Sockel 1,2 m² ein. Eine Kiesfläche ohne Bewuchs rechnen wir nach unserer Lesart nicht als begrünt.
| Fläche |
Ohne Stellplatz |
Mit Stellplatz 2,5 × 5 m |
| Zuweg |
6,0 m² |
6,0 m² |
| Tonnenplatz |
3,0 m² |
3,0 m² |
| Wärmepumpe mit Sockel |
1,2 m² |
1,2 m² |
| Stellplatz |
0 m² |
12,5 m² |
| Befestigt zusammen |
10,2 m² |
22,7 m² |
| Bleibt grün |
19,8 m² |
7,3 m² |
| Mindestens 15 m² erreicht |
ja |
nein |
Im zweiten Fall reicht die Grünfläche nicht, und auch ohne das Gerät wären es rechnerisch nur 8,5 m². Dann bleibt, Flächen zu entsiegeln oder einen anderen Aufstellort zu suchen. Die Maße Ihres Grundstücks tragen wir vor dem Termin in dieselbe Rechnung ein.
Offen bleibt die Frage nach dem Straßenbild, das „durch Vorgärten geprägt“ sein und erhalten bleiben soll. Das lässt sich nicht rechnen und ist eine Einschätzung im Einzelfall. In einer Reihenhauszeile mit durchgehend grünen Vorgärten fällt ein Gerät stärker auf als an einer Straße, in der ohnehin viele Flächen gepflastert sind.