Mit vier Prüfungen lässt sich das klären. Die ersten beiden erledigen Sie mit Ihrer Abrechnung und einem Dreh am Regler, den Rest machen wir beim Termin.
Schritt 1: Heizlast aus dem Verbrauch
Teilen Sie Ihren Jahresverbrauch an Heizöl in Litern oder an Gas in Kubikmetern durch 250, dann haben Sie nach dem BWP-Praxisratgeber die Heizlast in Kilowatt. Mit Warmwasser teilen Sie durch 300. Bei einer Abrechnung in Kilowattstunden teilen Sie durch 2.500 bis 3.000 Stunden, aus 20.000 kWh werden so rund 6,5 bis 8 kW. Das ist genauer als jeder Wert aus einer Tabelle, weil darin steckt, wie Sie tatsächlich heizen.
Schritt 2: Heizkörpertest bei 55 °C
Stellen Sie an einem kalten Tag den Vorlauf auf 55 °C und alle Thermostate auf Stufe 3. So beschreibt es die Verbraucherzentrale. Werden alle Räume warm, geht die Wärmepumpe, und ein kühler Raum bedeutet in der Regel nur, dass dort der Heizkörper größer werden muss. Einen ausführlichen Ablauf finden Sie unter Vorlauftemperatur prüfen.
Schritt 3: Heizkörper und Abgleich rechnen
Beim Termin rechnen wir für jeden Raum, welche Temperatur der vorhandene Heizkörper braucht. Oft sind es wenige Stücke in Bad oder Eckzimmer, die den Wert hochhalten. Ein Tausch kostet laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Median 642 Euro je Stück bei einer Spanne von 326 bis 1.207 Euro, Stand 2025. Danach folgt der hydraulische Abgleich nach Verfahren B, ohne den es keine Förderung gibt.
Schritt 4: Aufstellort, Klinker und Genehmigung
Zuletzt klären wir, wo das Außengerät stehen kann und was dafür nötig ist. Bei Rotklinker bohren wir in der Fuge, führen die Leitung durch die Wand und setzen das Gerät auf ein Fundament am Boden und nicht an die Fassade. Wie das je Bauart aussieht, steht unter Wärmepumpe am Klinkerhaus. Im Erhaltungsgebiet oder beim Denkmal braucht das Gerät eine Genehmigung, auch wenn es an der Hauswand sonst verfahrensfrei wäre.